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Arbeitnehmer*innen

Aus Gemeinwohlwiki Braunschweig

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Arbeitnehmer*innen sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihren Arbeitgeber*nnen zur Verfügung zu stellen. Arbeitnehmer*in ist, wer im Wesentlichen persönlich abhängig arbeitet und hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsinhalt Weisungen unterworfen ist. Arbeitnehmer*innen gibt es dort, wo Arbeitgeber*innen vorhanden sind. Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen sind deshalb Komplementärbegriffe, mit denen das Arbeitsverhältnis und der Arbeitsvertrag erst funktioniert. Arbeitnehmer*innen sind Personen, die eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen und dabei von den Anordnungen eines Arbeitgebers abhängig sind.

Folgende Initiativen setzen sich mit diesen Adressat*innen auseinander