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Trennung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Gewalt (von althochdeutsch waltan „stark sein, beherrschen“) werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.
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Eine Trennung meint das Beenden einer (Liebes-)Beziehung. Sie bedeutet nicht zwangsläufig den Kontaktabbruch oder die Auflösung von (gegenseitigen) Abhängigkeiten oder Verantwortungen.
  
Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und differenziert. Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot, siehe hierzu auch das Gewaltmonopol des Staates, in der wiederum Macht die Quelle von Gewalt darstellt. Der Feminismus und Poststrukturalismus wendet den Gewaltbegriff darüber hinaus auch auf die Sprache an.
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Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit anerkannten Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer den Philippinen und dem Vatikanstaat möglich, Verfahren und Bedeutung können jedoch sehr unterschiedlich sein.
  
Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht "Gewalt und Gesundheit" (2002) wie folgt: "Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt."
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Neben der Ehescheidung gibt es mit der Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen verschiedene Formen, eine Ehe als von vornherein für nicht gültig geschlossen oder zustande gekommen zu erklären. Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf.  
  
 
== Folgende Initiativen arbeiten zu diesem Thema ==
 
== Folgende Initiativen arbeiten zu diesem Thema ==

Aktuelle Version vom 22. Januar 2021, 09:51 Uhr

Eine Trennung meint das Beenden einer (Liebes-)Beziehung. Sie bedeutet nicht zwangsläufig den Kontaktabbruch oder die Auflösung von (gegenseitigen) Abhängigkeiten oder Verantwortungen.

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit anerkannten Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer den Philippinen und dem Vatikanstaat möglich, Verfahren und Bedeutung können jedoch sehr unterschiedlich sein.

Neben der Ehescheidung gibt es mit der Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen verschiedene Formen, eine Ehe als von vornherein für nicht gültig geschlossen oder zustande gekommen zu erklären. Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf.

Folgende Initiativen arbeiten zu diesem Thema