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Geflüchtete

Aus Gemeinwohlwiki Braunschweig

Der Begriff Flüchling wird international rechtlich durch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 definiert. Regionale Übereinkommen verwenden teilweise abweichende Definitionen. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet er eine Person, die ihre Heimat oder ihren vorherigen Aufenthaltsort wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohlicher Notlagen vorübergehend oder dauerhaft verlassen hat.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff: Danach gilt als Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“. Personen, die unter diese Definition fallen, werden auch als „Konventionsflüchtlinge“ bezeichnet.

Viele Menschen sprechen von "Geflüchteten" statt "Flüchtlingen", da die Endsilbe "-ling" negativ konnotiert sei und der Begriff Menschen auf den Umstand reduziere, dass sie geflüchtet sind, während "geflüchtete" auch als adjektiv zu benutzen sei und weitere Eigenschaften der Menschen sichtbar machen könne.

Folgende Initiativen setzen sich für diese Adressat*innen ein