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Streik

Aus Gemeinwohlwiki Braunschweig

Ein Streik ist im Arbeitskampf eine vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch eine verhältnismäßig große Anzahl von Arbeitnehmer*innen, die ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse erreichen wollen. Die kollektive Arbeitsniederlegung verletzt – nach dem kollektiven Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland – nicht ihre Arbeitspflicht, da für die Dauer des Streiks das Beschäftigungsverhältnis als suspendiert gilt.

Als Schulstreik oder Schüler*innenstreik bezeichnet man die Schulverweigerung durch Schüler*innen. Diese sind meist verbunden mit Demonstrationen während der Unterrichtszeit, zur Durchsetzung politischer Ziele (Schüler*innendemonstration). In manchen Fällen erfolgt die Besetzung der Schulgebäude (Schulbesetzung).

Der politische Streik ist dadurch gekennzeichnet, dass der unmittelbar wirtschaftlich Betroffene die Arbeitgeber*innen sind, der Streikzieladressat jedoch ein Staatsorgan. Der politische Streik teilt sich in den Erzwingungsstreik und den Demonstrationsstreik auf. Während der Demonstrationsstreik eine politische Meinungsäußerung ohne Durchsetzungsabsicht ist, zielt der Erzwingungsstreik auf die Durchsetzung der politischen Forderung ab. Er wird verfassungs-, arbeits- und deliktsrechtlich als rechtswidrig angesehen, weil er einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung der staatlichen Willensbildung darstellt (Art. 20 Abs. 2 GG). Der politische Demonstrationsstreik wird von der herrschenden Meinung als nicht durch Art. 9 Abs. 3 GG gedeckt angesehen.

Folgende Initiativen nutzen diese Methode

Anwendungsfälle

In welchen Situationen und für wen eignet sich diese Methode?

Formen der Methode

Gibt es unterschiedliche Formen dieser Methode?

Vorteile

Welche Vorteile hat die Methode?

Nachteile

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Sonstige Erfahrungen mit Streik

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